Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder im Haushalt (Eingliederungshilfe)
F03012533• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- § 136 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Als unterhaltsberechtigte Kinder gelten alle Personen unter 16 Jahren. Personen im Alter von 16 bis 24 Jahren, die mit mindestens einem ihrer Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt leben und keine Erwerbspersonen sind, werden ebenfalls als unterhaltsberechtigte Kinder betrachtet.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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