Name der zuständigen Betreuungsbehörde (Eingliederungshilfe)
F03012718• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 117 (5) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, bei welcher Behörde das Betreuungsverhältnis beantragt bzw. bewilligt wurde.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden