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Angaben zu Einkünften

F03013103 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 2 (2) Einkommensteuergesetz (EStG);§§4 bis 7k und 13a Einkommensteuergesetz (EStG);§§8 bis 9a Einkommensteuergesetz (EStG);§22 Einkommensteuergesetz (EStG);§ 135 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX);§§139 und 140 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX);§136 (2), (5) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX); § 142 (1), (2) des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Angaben zu Einkünften

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Leistungen der Eingliederungsilfe ein Eigenbeitrag aufzubringen. Dies ist davon abhängig, welche Leistung/en der Eingliederungshilfe angestrebt werden und welche Einkommens- und Vermögenssituation Sie haben. Unter folgenden Vorraussetzungen erfolgt keine Anrechnung des Einkommens oder Vermögens, so dass auch keine Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erforderlch sind: - Sie beantragen Leistungen der medizinischen Rehabilitation (z.B. Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe) - Sie beantragen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Budget für Arbeit oder Betreuung in einer Werkstatt für behinderte Menschen) - Sie beantragen Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. Schulassistenz oder Hochschulhilfe) - Sie beziehen bereits beitragspflichtige Leistungen der Eingliederungshilfe und möchten für den gleichen Zeitraum weitere Leistungen beantragen. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist diese Aufzählung nicht abschließend. Sofern SIe eine Leistung beantragen möchten, die in der obigen Liste nicht aufgeführt wurde oder wenn Sie noch nicht sicher sind, welche Leistung Sie benötigen, kann es für die Bearbeitung Ihres Antrags hilfreich sein, wenn Sie hier Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen machen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, jetzt keine Angaben zu machen. In diesem Fall wird die zuständige Behörde die Daten zu einem späteren Zeitpunkt erheben, sofern sie erforderlich sind.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden