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Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis

F05000016263 Version 1.2.0 XDatenfelder 3.0.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Personen zu schützen. Im Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht wird eingetragen: wer der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist.

Handlungsgrundlage


  • §§ 34 c, d, f, und i Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsportals

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016263 Status: aktiv

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Automatisch versioniert im Zuge der Versionierung von Element S05000001162.