Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
F05000016263• Version 1.2.0•
XDatenfelder 3.0.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Personen zu schützen. Im Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht wird eingetragen: wer der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist.
Handlungsgrundlage
- §§ 34 c, d, f, und i Gewerbeordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016263 Status: aktiv
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch versioniert im Zuge der Versionierung von Element S05000001162.