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Name der Zweigniederlassung

F05000016489 Version 1.3.0 XDatenfelder 3.0.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Da die Zweigniederlassung kein eigenständiges Unternehmen, sondern Bestandteil des Gesamtunternehmens ist, ist der Name der Zweigniederlassung in der Regel mit der Firma der Hauptniederlassung identisch. Zusätze (z.B. 'Zweigniederlassung Deutschland' oder 'Niederlassung Frankfurt' u. ä.) sind möglich.

Handlungsgrundlage


  • § 34 c, d, f, h i Gewerbeordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Name der Zweigniederlassung oder ständigen Präsenz

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

Länge: 1 - 1000 Zeichen

Technische Beschreibung


Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016489 Status: aktiv

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Automatisch versioniert im Zuge der Versionierung von Element S05000001162.