Name der Zweigniederlassung
F05000016489• Version 1.3.0•
XDatenfelder 3.0.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Da die Zweigniederlassung kein eigenständiges Unternehmen, sondern Bestandteil des Gesamtunternehmens ist, ist der Name der Zweigniederlassung in der Regel mit der Firma der Hauptniederlassung identisch. Zusätze (z.B. 'Zweigniederlassung Deutschland' oder 'Niederlassung Frankfurt' u. ä.) sind möglich.
Handlungsgrundlage
- § 34 c, d, f, h i Gewerbeordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016489 Status: aktiv
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch versioniert im Zuge der Versionierung von Element S05000001162.