Bestätigung Insolvenzfreiheit (Gesellschaft)
F05000016494• Version 1.2.0•
XDatenfelder 3.0.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 c, d, f, h, i Gewerbeordnung
Formularangaben
Eingabe: Die Auskünfte sind bei dem/den Insolvenzgericht/en (Amtsgericht/en), einzuholen, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person (Gesellschaft) in den letzten fünf Jahren ihre Hauptniederlassung hatte.
Technische Beschreibung
Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016494 Status: aktiv
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch versioniert im Zuge der Versionierung von Element S05000001162.