Ermächtigung zur Auskunftserteilung bei den zuständigen Leistungsträgern [Ass. Rep.]
F05000296• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ermächtigung der Antragssteller an die Bewilligungsbehörde zur Einholung von Auskünften bei den zuständigen Leistungsträgern (Krankenkasse, Beihilfestelle, private Krankenversicherung etc.) über von dort bewilligte / versagte Leistungen für die künstliche Befruchtung.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Ermächtigung der Antragssteller an die Bewilligungsbehörde zur Einholung von Auskünften bei den zuständigen Leistungsträgern (Krankenkasse, Beihilfestelle, private Krankenversicherung etc.) über von dort bewilligte / versagte Leistungen für die künstliche Befruchtung.
Technische Beschreibung
Ermächtigung der Antragssteller an die Bewilligungsbehörde zur Einholung von Auskünften bei den zuständigen Leistungsträgern (Krankenkasse, Beihilfestelle, private Krankenversicherung etc.) über von dort bewilligte / versagte Leistungen für die künstliche Befruchtung.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
kleinere methodische Anpassungen