Gehwegbreite für Fußgänge
F05000413• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ermöglicht eine Wahr/Falschaussage, ob trotz der Aufstellungen eines Gerüsts eine ausreichende Gehwegbreite für Fußgänger von mindestens einem Meter verbleibt.
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Für Fußgänger verbleibt trotz Gerüst eine ausreichende Gehwegbreite von mindestens einem Meter.
Eingabe: Je nach Standort kann von der genehmigenden Behörde eine größere Mindestgehwegbreite gefordert werden.
Ausgabe: Dieses Feld gibt an, ob eine ausreichende Gehwegbreite für Fußgänger verbleibt.
Ausgabe: Dieses Feld gibt an, ob eine ausreichende Gehwegbreite für Fußgänger verbleibt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden