Belehrung Mehrehe (Einbürgerung)
F05000425• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §10(1) Nr. 7 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Formularangaben
Eingabe: Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, ist ein notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil für die Einbürgerung. Eine Einbürgerung ist bei einer Mehrehe, also einer Ehe mit mehreren Partnern gleichzeitig, nicht möglich. Sollte dies auf Sie zutreffen, raten wir dringend zu einem persönlichen Gespräch in Ihrer Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie Ihren Antrag trotz bestehender Mehrehe stellen, kann dies zur kostenpflichtigen Ablehnung des Antrags führen.
Möchten Sie mit dem Antrag fortfahren, obwohl eine Mehrehe ein Ausschlusskriterium für eine Einbürgerung ist?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Antrag auf Einbürgerung 08.12.2022