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Belehrung Mehrehe (Einbürgerung)

F05000425 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §10(1) Nr. 7 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Belehrung Mehrehe (Einbürgerung)

Hilfetext

Eingabe: Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, ist ein notwendiger und unverzichtbarer Bestandteil für die Einbürgerung. Eine Einbürgerung ist bei einer Mehrehe, also einer Ehe mit mehreren Partnern gleichzeitig, nicht möglich. Sollte dies auf Sie zutreffen, raten wir dringend zu einem persönlichen Gespräch in Ihrer Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie Ihren Antrag trotz bestehender Mehrehe stellen, kann dies zur kostenpflichtigen Ablehnung des Antrags führen. Möchten Sie mit dem Antrag fortfahren, obwohl eine Mehrehe ein Ausschlusskriterium für eine Einbürgerung ist?

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Antrag auf Einbürgerung 08.12.2022