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Nachweis des Alters der antragstellenden Person (Ehepartner / Mann) [Ass. Rep.]

F05000549 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Entsprechend der Regelungen des § 27 a SGB V ist Voraussetzung für eine Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, dass die Antragsteller mindestens 25 Jahre alt sind; Frauen dürfen noch nicht das 40. Lebensjahr, Männer noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Da das Überschreiten der Höchstaltersgrenze bzw. das Unterschreiten der Mindestaltersgrenze ein Ausschlusskriterium ist, ist zwingend der Personalausweis vorzulegen bzw. ein anderer Nachweis mit Altersangaben zu erbringen.

Handlungsgrundlage


  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 27a Künstliche Befruchtung, Abs. 1 und 3.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis des Alters der antragstellenden Person (Ehepartner / Mann)

Hilfetext

Entsprechend der Regelungen des § 27 a SGB V ist Voraussetzung für eine Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, dass die Antragsteller mindestens 25 Jahre alt sind; Frauen dürfen noch nicht das 40. Lebensjahr, Männer noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Da das Überschreiten der Höchstaltersgrenze bzw. das Unterschreiten der Mindestaltersgrenze ein Ausschlusskriterium ist, ist zwingend der Personalausweis vorzulegen bzw. ein anderer Nachweis mit Altersangaben zu erbringen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Entsprechend der Regelungen des § 27 a SGB V ist Voraussetzung für eine Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, dass die Antragsteller mindestens 25 Jahre alt sind; Frauen dürfen noch nicht das 40. Lebensjahr, Männer noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Da das Überschreiten der Höchstaltersgrenze bzw. das Unterschreiten der Mindestaltersgrenze ein Ausschlusskriterium ist, ist zwingend der Personalausweis vorzulegen bzw. ein anderer Nachweis mit Altersangaben zu erbringen.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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