und tot aufgefunden (Uhrzeitangabe )
F05000577• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Gibt bei unbekanntem Todeszeitpunkt die Uhrzeit an, zu der die verstorbene Person tot aufgefunden wurde, d.h. mit Sicherheit tot war.
Handlungsgrundlage
- §40 Abs.3 PStV und Nr.31.2 PStG-VwV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden