Behandlungsart [Ass. Rep.]
F05000687• Version 1.0•
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in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Auswahl zwischen In-Vitro-Fertilisations-Behandlung (IVF) oder die Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlung (ICSI).
Handlungsgrundlage
- § 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V); Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, Az.: 414-8730/001 vom 29.03.2012, zuletzt geändert am 23.12.2015.
Formularangaben
Auswahl zwischen In-Vitro-Fertilisations-Behandlung (IVF) oder die Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlung (ICSI).
IVF: Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) – lateinisch für „Befruchtung im Glas“ – werden zunächst Eizellen aus den Eierstöcken der Frau entnommen. Außerhalb des Körpers werden sie dann in einer Glasschale mit zuvor gewonnenen Samenzellen zusammengebracht. War die Befruchtung erfolgreich, wird eine, manchmal auch zwei oder drei der befruchteten Eizellen zwei Tage später in die Gebärmutter der Frau eingebracht.
ICSI: Die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) wird angewendet, wenn Zustand und Beschaffenheit der Spermien für eine Befruchtung nicht ausreichen. Bei der ICSI wird eine Samenzelle direkt in die zuvor aus dem Eierstock entnommene Eizelle injiziert. Die befruchtete Eizelle wird anschließend wieder in die Gebärmutter eingebracht.
Technische Beschreibung
Auswahl zwischen In-Vitro-Fertilisations-Behandlung (IVF) oder die Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlung (ICSI) aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch den Bund.
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Versionshinweis
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