Fellfarbe des Hundes
F05000755• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Der Antrag muss zur Identifizierung des Hundes die Fellfarbe des Hundes enthalten.
Handlungsgrundlage
- Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bitte an, welche Fellfarbe Ihr Hund hat.
Ausgabe: Angabe darüber, welche Fellfarbe der Hund hat.
Ausgabe: Angabe darüber, welche Fellfarbe der Hund hat.
Technische Beschreibung
Der Antrag muss zur Identifizierung des Hundes die Fellfarbe des Hundes enthalten.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden