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Fellfarbe des Hundes

F05000755 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Der Antrag muss zur Identifizierung des Hundes die Fellfarbe des Hundes enthalten.

Handlungsgrundlage


  • Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Fellfarbe des Hundes

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie bitte an, welche Fellfarbe Ihr Hund hat.
Ausgabe: Angabe darüber, welche Fellfarbe der Hund hat.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Der Antrag muss zur Identifizierung des Hundes die Fellfarbe des Hundes enthalten.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden