Anzahl gehaltener Hunde
F05000791• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Um die Höhe der Hundesteuer festzulegen, wird die Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde benötigt.
Handlungsgrundlage
- Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bitte an, wie viele Hunde in Ihrem Haushalt insgesamt gehalten werden. Falls Sie keine weiteren Hunde halten, wählen Sie bitte die Nummer "1".
Ausgabe: Angabe darüber, wie viele Hunde im Haushalt gehalten werden. Falls keine weiteren Hunde gehalten werden, soll die Nummer "1" gewählt werden.
Ausgabe: Angabe darüber, wie viele Hunde im Haushalt gehalten werden. Falls keine weiteren Hunde gehalten werden, soll die Nummer "1" gewählt werden.
Technische Beschreibung
Um die Höhe der Hundesteuer festzulegen, wird die Anzahl der im Haushalt lebenden Hunde benötigt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden