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Abweichender Haltungsort

F05000795 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die abweichende Anschrift benötigt.

Handlungsgrundlage


  • Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium) Für gefährliche Hunde besteht zusätzlich die Rechtsgrundlage: Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW).

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Abweichender Haltungsort

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie an, ob der Hund an der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten wird. Ansonsten ist die abweichende Anschrift anzugeben.
Ausgabe: Abweichende Anschrift des Hundes

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Wird der Hund nicht unter der Anschrift der Halterin oder des Halters gehalten, wird die abweichende Anschrift benötigt.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden