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Weiterer Grund für die Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer

F05000803 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Nennung des Grundes für die Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer.

Handlungsgrundlage


  • Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Weiterer Grund für die Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie bitte den Grund für Ihren Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer an, falls keiner der oben genannten Gründe auf Sie zutrifft.
Ausgabe: Der Grund für den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer, falls keiner der oben genannten Gründe zutrifft.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


Nennung des Grundes für die Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


kleinere methodische Anpassungen