Weiterer Grund für die Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer
F05000803• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Nennung des Grundes für die Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer.
Handlungsgrundlage
- Rechtsgrundlage sind die Hundesteuergesetze bzw. Kommunalabgabengesetze der Länder, die die Gemeinden zur Steuererhebung verpflichten oder zum Erlass entsprechender Steuersatzungen berechtigen. Ob und wie Städte und Gemeinden eine Hundesteuer erheben, ist bei den entsprechenden Verwaltungen oder ggf. bei den jeweiligen Landesfinanzbehörden zu erfragen. (Bundesfinanzministerium)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bitte den Grund für Ihren Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer an, falls keiner der oben genannten Gründe auf Sie zutrifft.
Ausgabe: Der Grund für den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer, falls keiner der oben genannten Gründe zutrifft.
Ausgabe: Der Grund für den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer, falls keiner der oben genannten Gründe zutrifft.
Technische Beschreibung
Nennung des Grundes für die Ermäßigung oder Befreiung der Hundesteuer.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
kleinere methodische Anpassungen