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Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigung

F05000820 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Anerkennung nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW zur Erteilung von Sachkundebescheinigung.

Handlungsgrundlage


  • Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW). Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW vom 18.12.2002. Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 LHundG NRW bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Landesamt). § 2 des DVO LHundG NRW vom 19.12.2003 regelt den genauen Ablauf der Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anerkennung zur Erteilung der Sachkundebescheinigung

Hilfetext

Eingabe: Laden Sie bitte, falls vorhanden, die Anerkennung zur Erteilung nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW der Sachkundebescheinigung hoch.
Ausgabe: Die Anerkennung zur Erteilung nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW der Sachkundebescheinigung.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Anerkennung nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW zur Erteilung von Sachkundebescheinigung.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden