Nachweis der Tierarztpraxis
F05000822• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Nachweis der Tierarztpraxis, falls sich Tierärztinnen oder Tierärzte die Sachkunde bescheinigen lassen möchten.
Handlungsgrundlage
- Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW). Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW vom 18.12.2002. Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 LHundG NRW bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Landesamt). § 2 des DVO LHundG NRW vom 19.12.2003 regelt den genauen Ablauf der Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen.
Formularangaben
Eingabe: Laden Sie bitte einen Nachweis der Tierarztpraxis hoch, um Ihre Tätigkeit als Tierärztin oder als Tierarzt zu bescheinigen.
Ausgabe: Nachweis der Tierarztpraxis, um die Tätigkeit als Tierärztin oder als Tierarzt zu bescheinigen.
Ausgabe: Nachweis der Tierarztpraxis, um die Tätigkeit als Tierärztin oder als Tierarzt zu bescheinigen.
Technische Beschreibung
Nachweis der Tierarztpraxis, falls sich Tierärztinnen oder Tierärzte die Sachkunde bescheinigen lassen möchten.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden