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Nachweis der Tierarztpraxis

F05000822 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Nachweis der Tierarztpraxis, falls sich Tierärztinnen oder Tierärzte die Sachkunde bescheinigen lassen möchten.

Handlungsgrundlage


  • Landeshundgesetz NRW vom 18.12.2002 (LHundG NRW); Verwaltungsvorschriften zum Landeshundgesetz (VV LHundG NRW); Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW). Nachweis der Sachkunde nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW vom 18.12.2002. Sachverständige und sachverständige Stellen im Sinne von § 10 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 LHundG NRW bedürfen der Anerkennung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Landesamt). § 2 des DVO LHundG NRW vom 19.12.2003 regelt den genauen Ablauf der Anerkennung zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Nachweis der Tierarztpraxis

Hilfetext

Eingabe: Laden Sie bitte einen Nachweis der Tierarztpraxis hoch, um Ihre Tätigkeit als Tierärztin oder als Tierarzt zu bescheinigen.
Ausgabe: Nachweis der Tierarztpraxis, um die Tätigkeit als Tierärztin oder als Tierarzt zu bescheinigen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Nachweis der Tierarztpraxis, falls sich Tierärztinnen oder Tierärzte die Sachkunde bescheinigen lassen möchten.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden