Hinweis juristische Person
F05001726• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Das Gewerbe kann von natürlichen oder juristischen Personen ausgeübt werden. Bei einer juristischen Person ist der Antragsteller oder die Antragstellerin die juristische Person selbst, für welche die Erlaubnis beantragt wird. In diesem Fall muss die Erlaubnis jedoch durch den gesetzlichen Vertreter oder durch die gesetzliche Vertreterin der juristischen Person beantragt, d.h. die persönlichen Informationen hinterlegt, werden.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden