Betriebsart - Ohne besondere Betriebseigentümlichkeit
F05001765• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 12 GastG
Formularangaben
Beschreibt eine "normale" Gaststätte, d.h. der Betrieb beschränkt sich auf die Abgabe von Speisen und/oder Getränken.
Der Betrieb ist für eine den "normalen" Essgewohnheiten entsprechende Nahrungsaufnahme ausgestattet (z.B. durch entsprechende Tische und Sitzgelegenheiten).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden