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Unterrichtungsnachweis § 43 IfSG

F05001830 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • GastG, IfSG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Unterrichtungsnachweis nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Hilfetext

Eingabe: Bitte hinterlegen Sie hier den Unterrichtungsnachweis nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Dieser Nachweis ist sowohl für den Antragssteller oder die Antragstellerin sowie den Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin sowie alle Stellvertreter oder Stellvertreterinnen zu erbringen. Bei juristischen Personen muss dieser Nachweis für mindestens eine vertretungsberechtigte Person erbracht werden. Die Unterrichtung kann bei einem Gesundheitsamt beantragt und absolviert werden. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Dateivolumen 20 MB nicht überschreiten darf.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden