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Erkennung politisch exponierter Personen GwG

F05001844 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erkennung politisch exponierter Personen

Hilfetext

Eingabe: Welche Vorkehrungen haben Sie getroffen um festzustellen, ob es sich bei Ihren Vertragspartner:innen um „politisch exponierte Personen“ handelt? Gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG liegt ein höheres Risiko insbesondere vor, wenn es sich bei einem/einer Vertragspartner:in des/der Verpflichteten oder bei einem/einer wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden