Hinweis Befreiung Dokumentation Risikoanalyse
F05001867• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
Formularangaben
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse nicht von der Verpflichtung zur Erstellung einer Risikoanalyse befreit. Die Befreiung kann nur für die Dokumentation erfolgen. Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie weiterhin kontinuierlich ermitteln und bewerten und ihnen durch geeignete interne Sicherungsmaßnahmen vorbeugen. Lediglich von der regelmäßigen Dokumentationspflicht können Sie befreit werden.
Als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) haben Sie für die von Ihnen betriebenen Geschäfte, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermitteln, zu bewerten und in einer Risikoanalyse ordnungsgemäß zu dokumentieren. Sie können sich unter den Voraussetzungen, dass in Ihrem Geschäftsbereich bestehende konkrete Risiken klar erkennbar sind und verstanden werden, von der Pflicht zur Dokumentation einer Risikoanalyse auf Antrag befreien lassen.
Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Es liegen keine komplexen Geschäftstätigkeiten vor.
- Die von Ihnen durchgeführten Transaktionen weisen einen überschaubaren Umfang auf.
- Ihre Kundenstruktur ist homogen.
- Es liegen keine sonstigen risikoerhöhenden Umstände vor.
- Die von Ihnen getroffenen internen Sicherungsmaßnahmen (z. B. regelmäßige Unterrichtungen des eingesetzten Personals und Sicherheitsüberprüfungen) sind dem Risiko angemessen.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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