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Gültige Erlaubnis nach § 12 ProstSchG Stellvertretung

F05002199 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • ProstSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Hilfetext

Eingabe: Es liegt bereits eine gültige Erlaubnis nach § 12 ProstSchG vor, für die ein Stellvertreter angegeben werden soll.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden