Gültige Erlaubnis nach § 12 ProstSchG Meldung Personen
F05002355• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- ProstSchG
Formularangaben
Es liegt bereits eine gültige Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe nach § 12 ProstSchG vor, für das weitere Personen angemeldet werden sollen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden