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Antragstellung Pfandleihgewerbe

F05002358 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antragstellung

Hilfetext

Eingabe: Die Pfandleihenden haben der zuständigen Behörde zu Beginn des Gewerbebetriebs anzuzeigen, welche Räume für den Gewerbebetrieb genutzt werden. Außerdem ist ein Wechsel der für den Gewerbebetrieb genutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden