Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Mittelnachweis PfandVwV

F05002361 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • PfandVwV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mittelnachweis PfandVwV

Hilfetext

Eingabe: Gemäß PfandVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der für das Pfandleih- und Pfandvermittlergewerbe geltenden Vorschriften) müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebs die erforderlichen Mittel und Sicherheiten nachgewiesen werden. Sofern eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt wird, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind.  Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen.\ Sie können hier ein oder mehrere Dokumente zum Nachweis einer Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage hochladen. Alternativ können Sie Dokumente zum Nachweis der Ausgaben und der zu erwartenden Einnahmen hochladen.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden