Mittelnachweis PfandVwV
F05002361• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- PfandVwV
Formularangaben
Eingabe: Gemäß PfandVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der für das Pfandleih- und Pfandvermittlergewerbe geltenden Vorschriften) müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebs die erforderlichen Mittel und Sicherheiten nachgewiesen werden. Sofern eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt wird, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind.
Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen.\
Sie können hier ein oder mehrere Dokumente zum Nachweis einer Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage hochladen. Alternativ können Sie Dokumente zum Nachweis der Ausgaben und der zu erwartenden Einnahmen hochladen.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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