Berufshaftpflicht
F05002417• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34a GewO
Formularangaben
Eingabe: Die Versicherung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 der Gewerbeordnung muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.\
Die Mindestversicherungssumme beträgt je Schadensereignis
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1\. für Personenschäden 1.000.000 Euro,\
2\. für Sachschäden 250.000 Euro,\
3\. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,\
4\. für reine Vermögensschäden 12.500 Euro.\
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Es gelten die Vorschriften nach § 14 BewachV.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden