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Berufshaftpflicht

F05002417 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34a GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Berufshaftpflichtversicherung

Hilfetext

Eingabe: Die Versicherung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 der Gewerbeordnung muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.\ Die Mindestversicherungssumme beträgt je Schadensereignis \ 1\. für Personenschäden 1.000.000 Euro,\ 2\. für Sachschäden 250.000 Euro,\ 3\. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,\ 4\. für reine Vermögensschäden 12.500 Euro.\ \ Es gelten die Vorschriften nach § 14 BewachV.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden