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Gesamtkosten

F05002621 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Angabe der Gesamtkosten der Maßnahme. Anzugeben sind alle im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme voraussichtlich anfallenden Kosten, unabhängig davon, ob die Beträge zuwendungsfähig (also förderfähig) sind. Die aufgegliederte Berechnung der Kosten ist in der dem Antrag beizufügenden Kostenberechnung darzustellen. Art und Umfang der Kostengliederung sind den förderungsspezifischen Bedürfnissen anzupassen.

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie) mit Bezug auf § 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung und die - Runderlasses des Finanzministeriums „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung“ vom 30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gesamtkosten

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


fachlich freigegeben