Gesamtkosten
F05002621• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angabe der Gesamtkosten der Maßnahme. Anzugeben sind alle im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme voraussichtlich anfallenden Kosten, unabhängig davon, ob die Beträge zuwendungsfähig (also förderfähig) sind. Die aufgegliederte Berechnung der Kosten ist in der dem Antrag beizufügenden Kostenberechnung darzustellen. Art und Umfang der Kostengliederung sind den förderungsspezifischen Bedürfnissen anzupassen.
Handlungsgrundlage
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie) mit Bezug auf § 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung und die - Runderlasses des Finanzministeriums „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung“ vom 30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
fachlich freigegeben