Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben

F05002622 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie) mit Bezug auf § 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung und die - Runderlasses des Finanzministeriums „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung“ vom 30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben

Hilfetext

Davon grundsätzlich zuwendungsfähig, also der Betrag, der alle im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme voraussichtlich anfallenden Ausgaben ausweist, soweit die Ausgaben tatsächlich zuwendungsfähig (also förderfähig) sind. Soweit die Antragstellerin/der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist dies bei der Ermittlung der Ausgaben zu berücksichtigen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num_currency

Präzisierung

{"minValue":"1","maxValue":"1000000000"}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


fachlich freigegeben