Teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt (Höhe in Prozent)
F05002637• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie) mit Bezug auf § 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung und die - Runderlasses des Finanzministeriums „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung“ vom 30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der Antragsteller/in erklärt, dass er teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigt hat.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
fachlich freigegeben