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Teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt (Höhe in Prozent)

F05002637 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie) mit Bezug auf § 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung und die - Runderlasses des Finanzministeriums „Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung“ vom 30. September 2003 (MBl. NRW. S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt (Höhe in Prozent)

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

obj

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Der Antragsteller/in erklärt, dass er teilweise Vorsteuerabzugsberechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtkosten berücksichtigt hat.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


fachlich freigegeben