Erklärung Studium in Deutschland in keinem Fall nicht bestanden
F05002672• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 10 BÄO
Formularangaben
Ich habe niemals in Deutschland in dem Fach, in dem ich die Anerkennung meiner Approbation beantrage, eine Prüfung im Studium endgültig nicht bestanden.
Haben Sie eine Prüfung oder einen Prüfungsabschnitt in Ihrem Fach in Deutschland endgültig nicht bestanden?
"Endgültig nicht bestanden" bedeutet, dass Sie diese Prüfung oder einen Prüfungsabschnitt nicht nochmal machen dürfen.
Sie können auf der letzten Seite des Formulars weitere Hinweise hierzu geben (z. B. welche Prüfung, welchen Prüfungsabschnitt, das zuständige Prüfungsamt).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
21.11.2022