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Erklärung Studium in Deutschland in keinem Fall nicht bestanden

F05002672 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 10 BÄO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ich habe niemals in Deutschland in dem Fach, in dem ich die Anerkennung meiner Approbation beantrage, eine Prüfung im Studium endgültig nicht bestanden.

Hilfetext

Haben Sie eine Prüfung oder einen Prüfungsabschnitt in Ihrem Fach in Deutschland endgültig nicht bestanden? "Endgültig nicht bestanden" bedeutet, dass Sie diese Prüfung oder einen Prüfungsabschnitt nicht nochmal machen dürfen. Sie können auf der letzten Seite des Formulars weitere Hinweise hierzu geben (z. B. welche Prüfung, welchen Prüfungsabschnitt, das zuständige Prüfungsamt).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


21.11.2022