Nachweis Konformität
F05002692• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Artikel 44 der EU-Richtlinie 2005/36EG
Formularangaben
Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Ausbildungsstaat vor dessen Beitritt zur EU abgeschlossen haben, müssen Sie eine Konformitätsbescheinigung einreichen. Diese wird von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes ausgestellt.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden