Hinweis Gebühren Gewerbeanmeldung
F05002909• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §14 GewO
Formularangaben
Die Erstattung einer Gewerbeanzeige löst Verwaltungsgebühren in Höhe von mindestens 26 Euro aus. Wird das Gewerbe für eine juristische Person angezeigt, beträgt die Grundgebühr 33 Euro. Abhängig von der Anzahl der gesetzlichen Vertreter*innen kann die Gebühr auch höher liegen (ab der zweiten vertretungsberechtigten Person jeweils 13 Euro p.P. zusätzlich). Die Gebühr wird am Ende des Anzeigeprozesses automatisiert erhoben und ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung. Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Stelle weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden