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Belehrung Grabungsmaßnahme

F05003337 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Während der Durchführung von Grabungsarbeiten bzw. Nachforschungen ist eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutze möglicher Bodendenkmäler zu beachten. Hierzu werden der Antragsstellerin bzw. dem Antragssteller die wichtigsten Bedingungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Handlungsgrundlage


  • § 13 DSchG NRW

Gültig ab

25.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Belehrung über Grabungsmaßnahmen

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Mir ist bekannt, dass mit der Ausführung der beantragten Maßnahmen erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis begonnen werden darf. Mündliche Absprachen dienen lediglich zur Vorbereitung des Erlaubnisverfahrens und ersetzten dieses nicht.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden