Schadensbeschreibung
F05003357• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Ziel der Schadensbeschreibung ist, das Schadensbild in Aussehen, Form und Lage zu dokumentieren. Die Dokumentation kann sowohl durch Fotos als auch durch wörtliche Beschreibung erfolgen.
Handlungsgrundlage
- § 9 DSchG NRW;§ 26 DSchG NRW
Formularangaben
Eingabe: Um Ihr Anliegen zu verdeutlichen, können Sie Schadensbeschreibung beifügen. Das Ziel der Schadensbeschreibung ist, das Schadensbild in Aussehen, Form und Lage zu dokumentieren. Die Dokumentation kann sowohl durch Fotos als auch durch wörtliche Beschreibung erfolgen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden