Maßnahmenpläne
F05003360• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Maßnahmenpläne können z.B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Kellerpläne oder Erläuterungen zu Konstruktionsdetails (z.B. Gründungsweise) sein. Sie dienen zur Darstellung der jeweiligen Ausführungsart der Maßnahme. Sie sollen im gleichen Maßstab wie die Bestandspläne abgegeben werden (z.B. 1:50, 1:20 oder einem anderen geeigneten Maßstab).
Handlungsgrundlage
- § 9 DSchG NRW;§ 26 DSchG NRW
Formularangaben
Eingabe: Um Ihr Anliegen zu verdeutlichen können Sie Maßnahmenpläne beifügen. Maßnahmenpläne können z.B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Kellerpläne oder Erläuterungen zu Konstruktionsdetails (z.B. die Gründungsweise) sein.
Sie dienen zur Darstellung der jeweiligen Ausführungsart der Maßnahme.
Sie sollen im gleichen Maßstab wie die Bestandspläne abgegeben werden (z.B. 1:50, 1:20 oder einem anderen geeigneten Maßstab).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden