Belehrung Kreisgrenze
F05003377• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 DSchG NRW
Formularangaben
Bei Nachforschungsgebieten, die Kreisgrenzen überschreiten, müssen weitere Anträge bei den für die betroffenen Kommunen zuständigen oberen Denkmalbehörden gestellt werden. Hierdurch fallen bei der Antragsstellung zusätzliche Gebühren an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden