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Belehrung Kreisgrenze

F05003377 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 13 DSchG NRW

Gültig ab

29.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Information zur Lage des Nachforschungsgebiets

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bei Nachforschungsgebieten, die Kreisgrenzen überschreiten, müssen weitere Anträge bei den für die betroffenen Kommunen zuständigen oberen Denkmalbehörden gestellt werden. Hierdurch fallen bei der Antragsstellung zusätzliche Gebühren an.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden