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Belehrung Eigentümerin bzw. Eigentümer

F05003380 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 3 DSchG NRW

Gültig ab

29.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Belehrung über Eigentumsverhältnisse
Ausgabe: Belehrung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Aus rechtlichen Gründen ist es nur der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer eines Objekts gestattet, einen Antrag zur Aufnahme in die Denkmalliste NRW zu stellen. Falls Sie nicht die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Objekts sind, welches in die Denkmalliste aufgenommen werden soll, wenden Sie sich bitte an die Eigentümerin bzw. an den Eigentümer des Objekts oder die untere Denkmalbehörde.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden