Belehrung Eigentümerin bzw. Eigentümer
F05003380• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 3 DSchG NRW
Formularangaben
Aus rechtlichen Gründen ist es nur der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer eines Objekts gestattet, einen Antrag zur Aufnahme in die Denkmalliste NRW zu stellen.
Falls Sie nicht die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Objekts sind, welches in die Denkmalliste aufgenommen werden soll, wenden Sie sich bitte an die Eigentümerin bzw. an den Eigentümer des Objekts oder die untere Denkmalbehörde.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden