Hinweis Gebühren SprengG
F05003545• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 3. SprengV
Formularangaben
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Gleichzeitig stimmen Sie der Gebührenfestsetzung und -zahlung im Rahmen eines elektronischen Bezahlsystems über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW zu.
Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Stelle weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden