Abfrage Prüfungsart
F05003740• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK
Formularangaben
Eingabe: Durch das erfolgreiche Ablegen einer Externenprüfung kann ein Abschluss (z. B. Mittlerer Schulabschluss) erlangt werden. Feststellungsprüfungen führen zu einer Berechtigung (z. B. Sprachfeststellungsprüfung).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden