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Halteverbotstrecke

F05003836 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 32 StVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Möchten Sie zusätzlich eine Halteverbotstrecke beantragen?

Hilfetext

Während einer Gerüststandzeit ist die Halteverbotbeschilderung zu entfernen. Die Aufstellung der Beschilderung ist vom Antragsteller oder der Antragstellerin zu veranlassen und mindestens drei volle Tage vor dem Beginn der Halteverbotstrecke durch ein Fachunternehmen durchzuführen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden