Halteverbotstrecke
F05003836• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 32 StVO
Formularangaben
Während einer Gerüststandzeit ist die Halteverbotbeschilderung zu entfernen.
Die Aufstellung der Beschilderung ist vom Antragsteller oder der Antragstellerin zu veranlassen und mindestens drei volle Tage vor dem Beginn der Halteverbotstrecke durch ein Fachunternehmen durchzuführen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden