Fußgänger
F05003864• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Angaben zu Gehweg für Fußgänger machen
Handlungsgrundlage
- § 32 StVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
001 = Für Fußgänger verbleibt trotz Gerüst eine ausreichende Gehwegbreite von mindestens einem Meter (je nach Standort kann von der genehmigenden Behörde eine größere Mindestgehwegbreite gefordert werden) 002 = Das Gerüst ist untergehbar (Fußgängerschutztunnel/Durchlaufgerüst)
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden