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Hinweis Plakat

F05003878 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 46 StVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Information

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Sofern das Plakat größer als ein Quadratmeter ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Generell ist das Anbringen von Plakaten an Bundes- und Landesstraßen außerorts verboten.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden