Hinweis Plakat
F05003878• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 46 StVO
Formularangaben
Sofern das Plakat größer als ein Quadratmeter ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Generell ist das Anbringen von Plakaten an Bundes- und Landesstraßen außerorts verboten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden