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Gebühreninformationen Wasserwirtschaft

F05004031 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Statischer Text zu Gebühreninformationen

Handlungsgrundlage


  • § 31a GWB

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gebühreninformationen anzeigen

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Anmeldung eines Wasserkonzessionsvertrags, ist eine gebührenpflichtige Handlung (§ 62 Abs. 1 GWB). Die Höhe der Gebühr, richtet sich nach der Einwohnerzahl des Konzessionsgebietes. Bei Gemeinden mit vielen Einwohner*innen, kann eine höhere Abgabe als bei kleineren Gemeinden mit wenigen Einwohner*innen vereinbart werden. Eine Mindesthöhe ist in § 62 Abs. 2 GWB nicht vorgesehen. In Ausübung ihres Ermessens, hat die Landeskartellbehörde als Mindestgebühr für die Freistellung 300,00 € festgelegt und es ist weiter gestaffelt bis zu 3.050,00 €, gemessen an den Einwohner*innen der Gemeinden. Die gesetzliche Höchstgrenze in Höhe von 5.000,00 €, wird nicht ausgeschöpft. Wird eine Anmeldung zur Freistellung zurückgezogen, ist die Hälfte der Gebühr fällig (§ 62 Abs. 5 GWB). Die Gebührenpflicht besteht nicht bei Verträgen zwischen einer Gemeinde/einem Gemeindeverband und einem öffentlich-rechtlichem Wasserversorger.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden