Gebühreninformationen Wasserwirtschaft
F05004031• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Statischer Text zu Gebühreninformationen
Handlungsgrundlage
- § 31a GWB
Formularangaben
Die Anmeldung eines Wasserkonzessionsvertrags, ist eine gebührenpflichtige Handlung (§ 62 Abs. 1 GWB). Die Höhe der Gebühr, richtet sich nach der Einwohnerzahl des Konzessionsgebietes. Bei Gemeinden mit vielen Einwohner*innen, kann eine höhere Abgabe als bei kleineren Gemeinden mit wenigen Einwohner*innen vereinbart werden.
Eine Mindesthöhe ist in § 62 Abs. 2 GWB nicht vorgesehen. In Ausübung ihres Ermessens, hat die Landeskartellbehörde als Mindestgebühr für die Freistellung 300,00 € festgelegt und es ist weiter gestaffelt bis zu 3.050,00 €, gemessen an den Einwohner*innen der Gemeinden. Die gesetzliche Höchstgrenze in Höhe von 5.000,00 €, wird nicht ausgeschöpft. Wird eine Anmeldung zur Freistellung zurückgezogen, ist die Hälfte der Gebühr fällig (§ 62 Abs. 5 GWB).
Die Gebührenpflicht besteht nicht bei Verträgen zwischen einer Gemeinde/einem Gemeindeverband und einem öffentlich-rechtlichem Wasserversorger.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden