Hinweistext Nachweis Erste und Zweite Staatsprüfung
F05004053• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 LABG NRW
Formularangaben
Fügen Sie dem Antrag eine amtlich beglaubigte Kopie der Ersten und Zweiten Staatsprüfung bei.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden